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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stiftung Bamberger Symphoniker


Vorwort

Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Personenangaben gelten sowohl für weibliche, männliche als auch diverse Personen. Die Stiftung Bamberger Symphoniker - Bayerische Staatsphilharmonie wird nachfolgend „Stiftung" genannt.

1.    Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Stiftung und deren Besuchern für sämtliche von der Stiftung organisierten Veranstaltungen. Mit Erwerb einer Eintrittskarte, Abschluss eines Abonnementvertrages oder Kauf eines Artikels gelten diese Bedingungen als vereinbart. Abweichende Bedingungen erkennt die Stiftung nicht an, es sei denn, sie stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Neben diesen AGB gilt die in der Konzerthalle einsehbare Hausordnung. Im Falle von Widersprüchen haben die AGB Vorrang vor der Hausordnung.

2.    Vertragspartner

Die Stiftung ist Vertragspartner für alle von ihr veranstalteten Konzerte. Sofern die Stiftung Eintrittskarten für nicht von ihr veranstaltete Konzerte verkauft, handelt sie als Vertreter. In diesem Fall kommt der Vertrag zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden zustande, so dass eventuelle Ansprüche des Kunden aus dem Vertrag ausschließlich bei diesem geltend zu machen sind.

3.    Vertragsschluss (Angebot/Annahme, Zahlungsarten, Fälligkeit, Übergabe,
        Eigentumsvorbehalt, Rückbelastung, Verlosung, Widerruf)


a.    Konzertkarten können im Ticket-Shop (Lange Str. 30, 96047 Bamberg), telefonisch (0951/99391099) oder online erworben werden. Die Bestellung des Kunden stellt hierbei das Angebot dar, die Stiftung kann dies auf dem jeweiligen Weg annehmen. Onlinetickets können auch über andere Anbieter angeboten werden, hier erfolgt die Annahme durch diese.

b.    Als Zahlungsarten sind Kreditkarte (Visa, Mastercard), Lastschrifteinzug oder Barzahlung (nur im Shop) möglich. Die Stiftung behält sich vor, die Nutzung der oben benannten Zahlungsarten individuell auf die Nutzung einer oder nur bestimmter Zahlungsarten zu beschränken.

c.    Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss sofort fällig, soweit sich aus der Zahlungsart nichts anderes ergibt.

d.    Die Karten können dem Kunden unmittelbar vor Ort übergeben oder auf dessen Wunsch versandt werden. Ein Versand von Tickets ist bis maximal 10 Tage vor dem Konzert möglich. Werden die Eintrittskarten auf Wunsch des Kunden versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlusts und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, sobald die Karten an das von der Stiftung ausgewählte Versandunternehmen übergeben wurden.
Werden Eintrittskarten auf Wunsch des Kunden im Shop oder an der Abendkasse hinterlegt, so kann der Kunde die Eintrittskarten dort innerhalb der Öffnungszeiten abholen. Bei Erwerb von Karten im Onlineshop ist der Ticketausdruck möglich („Print@Home“). Nur der erste Ausdruck berechtigt zum Eintritt. Kopien oder Nachdrucke erfolgen auf eigene Gefahr.

e.    Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Stiftung.

f.    Sollte im Falle der Zahlung per Kreditkarte eine Zahlung rückbelastet werden, so ist der Kunde zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten, insbesondere der Gebühren Dritter (z.B. Banken) verpflichtet. Darüberhinausgehende Ansprüche der Stiftung wegen Verzuges oder Nichtleistung des Kunden bleiben hiervon unberührt.

g.    Werden Eintrittskarten verlost, so kommt ein Vertrag nur dann zustande, wenn der Verlosungsteilnehmer für den Erwerb einer Eintrittskarte ausgelost wurde und danach ein Vertrag mit ihm geschlossen wird. Die Einzelheiten zur Teilnahme und zum Ablauf einer Verlosung ergeben sich aus den jeweiligen Teilnahmebedingungen zu der Verlosung. Die Teilnahme an der Verlosung ist für den Verlosungsteilnehmer unverbindlich und kostenlos. Bei der Verlosung ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Allein aus der Teilnahme an der Verlosung können keine Rechte hergeleitet werden. Eine Teilnahme an der Verlosung ist nur für die angegebene Höchstmenge an Eintrittskarten zulässig. Teilnehmer, die diese Regelung umgehen – z.B. durch Angabe unterschiedlicher Namen – können von der Verlosung ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Personen, die aus sonstigen / anderen Gründen von dem Erwerb von Eintrittskarten ausgeschlossen sind.

h.    Ein Widerrufsrecht besteht nicht (§ 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB), die Eintrittskarten sind daher von der Rückgabe ausgeschlossen.

4.    Eintrittskarten (Preisbestandteile, Versandkosten, Übertragung)

a.    Alle Preise beinhalten etwaige Vorverkaufs- und / oder Ticketgebühren. Weiterhin beinhaltet der Kartenpreis die Gebühr für die Garderobenverwahrung (ob die Leistung in Anspruch genommen wird ist unerheblich).

b.    Der Versand von Karten erfolgt mit einfacher Post. Für den Versand wird eine zusätzliche Gebühr als Versandkostenpauschale erhoben. Bei Bestellung im Onlineshop sind diese vor Auslösung der Bestellung im Warenkorb sichtbar, so dass der zu zahlende Gesamtpreis erkennbar ist.

c.    Es ist möglich, die Karte an eine andere Person zu übertragen. Bei Übertragung einer ermäßigten Karte an eine Person, die nicht für eine Ermäßigung berechtigt ist, ist der Differenzbetrag zum Normalpreis an der Abendkasse zu entrichten.

5.    Einlass (Öffnung der Örtlichkeiten, Einlassberechtigung, Sitzplatz)


a.    Bei Abo-Konzerten wird die Konzerthalle in der Regel 75 Minuten vor Konzertbeginn geöffnet, 60 Minuten vor Konzertbeginn findet eine Einführung in das Programm des Abends statt. Bei allen anderen Konzerten werden die Veranstaltungsorte 60 Minuten vor Konzertbeginn geöffnet. Es sind zudem immer die auf den Konzertkarten oder Programmen abgedruckten Informationen zu beachten.

b.    Einlassberechtigt ist, wer für den Tag seines Konzertbesuchs eine gültige Eintrittskarte zum Besuch der darauf abgedruckten Vorstellung vorzeigt. Weitere Leistungen sind mit Ausnahme der Garderobengebühr (siehe unter Ziffer 4) nicht im Kartenpreis enthalten. Für die Abonnements gilt der Abo-Ausweis als Eintrittskarte. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem die Ermäßigungen begründenden Ausweis gültig. Kann der Ausweis nicht vorgezeigt werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis an der betreffenden Abendkasse zu entrichten.

c.    Mit Beginn des Konzertes erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz. Es können Ersatzplätze in anderen Platzgruppen zugewiesen werden. Ein Anspruch auf Nacheinlass besteht nicht. Nach Beginn einer Vorstellung können Besucherinnen aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden; dem Einlasspersonal ist dabei Folge zu leisten. Daraus erwachsen dem Besucher keine Ansprüche gegenüber der Stiftung. Wird ein Besucher aufgrund der Verspätung kein Einlass gewährt, so hat dieser keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.

d.    Es ist nicht zulässig einen anderen als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel wird der Differenzbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz verwiesen und / oder aus der Vorstellung verwiesen. Dies gilt nicht für Konzerte mit ausdrücklich freier Platzwahl.

6.    U30-Mitgliedschaft

Bei der U30-Mitgliedschaft können Konzertkarten in allen Kategorien zum Preis von 15 Euro erworben werden. Der Erwerb der Mitgliedschaft selbst ist für 30 Euro möglich. Der Inhaber der U30-Mitgliedschaft ist berechtigt, diese bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres zu nutzen. Erfolgt die Vollendung des 30. Lebensjahres in der laufenden Saison, kann die Mitgliedschaft noch bis Saisonende genutzt werden.


7.    Regelungen für Abonnements (Zeitraum, Termintausch, Übertragbarkeit, Wechsel, Ersatzkarte, U-30-Abonnement, Zahlungsweise)


a.    Ein Abonnement gilt für den gebuchten Platz in der gebuchten Saison. Die Saison beginnt am 01.09. des jeweiligen Jahres und endet am 31.07. des Folgejahres. Das Abonnement verlängert sich automatisch jeweils um ein Folgejahr, sofern es nicht bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres vom Kunden oder der Stiftung in Textform zum Ende der Saison gekündigt wird.

b.    Bei Verhinderung eines Konzertes der gebuchten Abonnementreihe ist ein Tausch in einen anderen Termin innerhalb der Saison grundsätzlich möglich gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3 Euro. Dies muss spätestens drei Werktage vor dem Konzerttermin im Shop angemeldet werden. Der Tausch erfolgt bei Verfügbarkeit innerhalb der abonnierten Preiskategorie. Ist die abonnierte Preiskategorie nicht verfügbar, erfolgt ein Tausch in einer niedrigeren Preiskategorie, wobei hier die Differenz nicht erstattet werden kann. Ein nachträglicher Termintausch ist ausgeschlossen. Weiterhin ausgeschlossen sind das Silvesterkonzert sowie Sonderkonzerte.

c.    Die Karten sind grundsätzlich übertragbar. Sind dies ermäßigte Karten und werden diese an Personen weitergegeben, die nicht für eine Ermäßigung berechtigt sind, so ist die Differenz zum Normalpreis an der Abendkasse zu entrichten.

d.    Vor Beginn einer neuen Saison ist ein Wechsel in ein anderes Abonnement selbstverständlich möglich. Auch ist es möglich innerhalb des bestehenden Abonnements den Sitzplatz oder die Kategorie zu ändern. Dies alles nach Verfügbarkeit.

e.     Gegen eine Gebühr von 1 Euro je Karte kann bei Verlust der Originalkarte eine Ersatzkarte an der Abendkasse ausgestellt werden. Die ursprüngliche Eintrittskarte verliert dadurch ihre Gültigkeit.

f)    Das U30-Abonnement ist in allen Kategorien buchbar. Bei dem Erwerb eines U30-Abonnements ist die U30-Mitgliedschaft bereits im Preis enthalten, so dass Karten für andere Konzerte außerhalb des U30-Abonnements für 15 Euro erworben werden können. Das Abonnement kann bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Erfolgt die Vollendung des 30. Lebensjahres in der laufenden Saison, kann das Abonnement noch bis Saisonende genutzt werden

8.    Ermäßigung, Restkarten


a.    Ermäßigungen gelten für Schüler, Auszubildende, Studierende, Menschen mit Behinderung (ab einem Grad der Behinderung von 60 %) sowie wirtschaftlich Schwache (SozCard, GEZ-Befreiung o.ä.) in allen Preiskategorien. Die Begleitperson von Rollstuhlfahrern erhält freien Eintritt. Die Begleitperson von Schwerbehinderten ab einem Grad der Behinderung von 60 %  mit dem Kennzeichen B im Schwerbehindertenausweis erhalten ermäßigten Eintritt. Ermäßigungen können nur beim Erwerb der Karte berücksichtigt werden, danach ist eine Berücksichtigung der Ermäßigung nicht mehr möglich.

b.    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schüler, Auszubildende und Studierende erhalten für Abonnementkonzerte an der Abendkasse ab 20 Minuten vor Konzertbeginn Karten für 15 Euro, soweit verfügbar (gilt nicht bei Silvester- und Sonderkonzerten).


9.    Änderungen der Anschrift

Änderungen der Anschrift oder sonstigen relevanten Daten sind schriftlich oder elektronisch (ticket@bamberger-symphoniker.de) mitzuteilen.

10.    Ausfall, Verlegung und Änderung von Konzerten

a.    Der Stiftung bleibt vorenthalten, ein Konzert wegen höherer Gewalt (u.a. Unwetter, Überschwemmung, Pandemie, Feuer, Krieg, Streik, von außen verursachte Betriebsstörungen), weil die staatlichen Sicherheitsbehörden wegen der Gefahr eines terroristischen Anschlags von der Durchführung bzw. Fortsetzung des Konzerts abraten oder diese verbieten oder wegen Verhinderung, Erkrankung oder Tod eines Aufführenden, wenn kein Ersatz zur Verfügung steht oder dies aus Pietätsgründen angezeigt ist, abzusagen oder abzubrechen. In diesem Fall erhält der Kunde den Eintrittspreis ganz – oder bei Abbruch des Konzerts – anteilig zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die Stiftung den Grund für den Ausfall oder Abbruch des Konzerts nicht zu vertreten hat. Die gesetzlichen Rechte der Stiftung zur Absage oder zum Abbruch eines Konzerts bleiben unberührt.

b.    Der Stiftung bleibt vorbehalten, bei Verhinderung, Erkrankung oder Tod eines Aufführenden nach billigem Ermessen eine Umbesetzung und / oder eine Programmänderung vorzunehmen oder das Konzert wegen eines unter Ziffer 9.1. genannten Grundes nach billigem Ermessen an einen anderen Ort oder auf einen anderen Termin zu verlegen, sofern dies dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der Stiftung zumutbar ist. In diesem Fall sind Rücktritts- und Minderungsrechte des Kunden ausgeschlossen. Die gesetzlichen Rechte der Stiftung zur Verlegung oder Änderung eines Konzerts bleiben unberührt.

c.    Der Stiftung bleibt vorbehalten, dem Kunden auch nach Vertragsschluss nach billigem Ermessen einen anderen Platz zuzuweisen, wenn der auf der Karte ausgewiesene Platz nicht zur Verfügung steht (z.B. wegen Technik oder eines Defekts) und dies dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der Stiftung zumutbar ist. In diesem Fall sind Rücktritts- und Minderungsrechte des Kunden ausgeschlossen. Die gesetzlichen Rechte der Stiftung zur Platzänderung bleiben unberührt.


11.    Haftung

Die Stiftung übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern die Stiftung, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihr Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die Stiftung, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihr Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Für Fremdleistungen haftet nicht die Stiftung, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.


12.    Datenschutzbestimmungen

a.    Die Erhebung personenbezogener Daten bei Bestellungen bzw. dem Erwerb von Karten erfolgt unter Einhaltung des Datenschutzrechts und ist für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlich.

b.    Sofern der Kunde bei der Anmeldung die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung oder des Kaufs auch zu Kundenbetreuungszwecken genutzt und der Kunde über weitere Angebote der Stiftung informiert. Die Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.

c.   Datenschutzbeauftragter:

Proliance GmbH
Dominik Fünkner
Leopoldstr. 21, 80802 München
Email: datenschutzbeauftragter@datenschutzexperte.de, Telefon: 089/25 00 39 227

    
13.    Anwendbares Recht/ Erfüllungsort und Gerichtsstand/ Salvatorische Klausel


Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Stiftung und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Bamberg.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.


Stand: Mai 2023

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